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Vermittlung von Sportwetten an Sportwetten Gera auf Grundlage einer DDR-Gewerbeerlaubnis darf nicht untersagt werden
VG Stuttgart bestätigt bundesweite Geltung der Lizenz von Sportwetten Gera Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit einer Hauptsacheentscheidung zu Untersagungsverfügungen gegen Wettbürobetreiber, welche an Sportwetten Gera vermitteln, deutlich die Rechtsauffassung des thüringischen Anbieters bestätigt. Eine Vermittlung von Baden-Württemberg an Sportwetten Gera dürfe nicht mit der Begründung untersagt werden, die sog. „DDR-Erlaubnis“ von Sportwetten Gera sei in den alten Bundesländern nicht gültig. Vielmehr sei es Sinn und Zweck des Einigungsvertrages, Rechtseinheit her

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